AGB

AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Einkaufs-, und Verkaufsbedingungen werden Inhalt des mit Klaus Roos geschlossenen

Kaufvertrages. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers bzw. Lieferanten

werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Klaus Roos zugestimmt.

Angebote/Aufträge
Angebote von Klaus Roos sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Zwischenverkäufe sind  ausdrücklich vorbehalten. Aufträge des Käufers werden für Klaus Roos durch schriftliche oder ausgedruckte Bestätigungen von

Klaus Roos ( z. B. Rechnung, Lieferschein oder Auftragsbestätigung ) verbindlich.

Berechnung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Berechnung erfolgt mit

der Lieferung sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

Zahlung
Rechnungen sind innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach dem jeweiligen Rechnungsdatum in bar oder per Überweisung zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden, sofern Klaus Roos nicht selbst darüber hinaus gehende Zinsverpflichtungen zu erfüllen hat. Im Falle des Verzugs bleiben die gesetzlichen Rechte zur Geltendmachung des Nichterfüllungsschadens sowie zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Darüber hinaus werden etwaige Restschulden aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
Zahlungsziel ist schriftlich auf der Rechnung von Klaus Roos unter „ zahlbar bis “ vermerkt.
Dieses Datum mit vermerktem Zahlungsziel ist für den Vertragspartner bindend.
Die Hereingabe von Schecks und Wechseln bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Klaus Roos. Sie erfolgt zahlungshalber. Höchstlaufzeit für Wechsel ist neunzig Tage nach Rechnungsdatum.

Diskont, Wechselspesen u. ä. Abgaben ab dreißig Tage nach Rechnungsdatum gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners und ist dieser trotz entsprechender Aufforderung weder zur Vorkasse bereit, noch eine geeignete Sicherheit bereitstellt, so ist Klaus Roos, soweit noch keine Leistung von Klaus Roos erfolgt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Anzahlungen und Vorauszahlungen sind zzgl. Umsatzsteuer zu leisten.
Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto von Klaus Roos endgültig verfügbar ist.
Klaus Roos behält sich vor, Zahlungen, unabhängig von einer etwaigen Bestimmung des Vertragspartners, zuerst zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zzgl. der hieraus aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden. Dies erfolgt in der gesetzlichen Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
Die Lieferfrist von Klaus Roos ruht, solange der Vertragspartner sich wegen einer Verbindlichkeit gegenüber Klaus Roos ganz oder zu einem erheblichen Teil im Verzug befindet.

Lieferung
Klaus Roos ist jederzeit bemüht schnellst möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen keine, sofern dies bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich von Klaus Roos schriftlich bestätigt worden ist.
Sofern ein Liefertermin vereinbart wurde hat der Käufer, im Falle eines Verzugs seitens Klaus Roos, hierfür eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen.
Bei rechtzeitiger und richtiger Lieferung ist der Vertragspartner zur sofortigen Abnahme verpflichtet.
Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware ein Lager von Klaus Roos verlässt. Ist dies nicht feststellbar, gilt der Tag der Bereitstellung der Ware als Tag der Lieferung.
Wenn Packmittel von Seiten des Herstellers bereitgestellt werden, gelten ggf. ergänzend dessen besondere Bedingungen.

Versand
Klaus Roos behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandpartner vor. Mehrkosten resultierend durch besondere Versandwünsche des Vertragspartners gehen zu dessen Lasten.
Das Gleiche gilt für nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhungen von Frachtsätzen, Lagerkosten, etwaigen Mehrkosten auf Grund von Unwägbarkeiten etc. sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
Gefahrenübergang für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle einer Selbstabholung mit der Bereitstellung der Ware auf den Vertragspartner über.
Transportversicherung durch Klaus Roos erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und gegen entsprechende Erstattung hieraus entstehender Kosten für Klaus Roos.

Mängelrüge
Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn diese unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Eintreffen der Ware unter Bereitstellung von Belegen, ggf. Mustern, Packzetteln, beweiskräftigen Bildern und ggf. auf der Verpackung befindlicher Signaturen erhoben werden. Rechnungsnummer mit Datum muss mit angegeben werden.
Bei versteckten Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Monaten nach Erhalt der Ware erfolgen. Die Beweislast für den versteckten Mangel liegt ausschließlich beim Vertragspartner.
Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis von Klaus Roos zurückgesandt werden. Nur dann können die daraus entstehenden Kosten zu Lasten von Klaus Roos gehen.
Transportschäden müssen zur Vermeidung des Verlustes von Schadensersatzansprüchen sofort bei Anlieferung der Ware vom Vertragspartner beim Frachtführer reklamiert und unter Zeugen protokolliert werden.
Nachträgliche Reklamationen von Transportschäden können nicht berücksichtigt werden.

Vermittlungsprovisionen/Kundenschutz
Von Klaus Roos vereinbarte Vermittlungsprovisionen an Dritte beziehen sich lediglich auf das vertraglich vereinbarte Einzelgeschäft. Provisionen auf Folgegeschäfte mit dem entsprechenden Kunden werden nicht gewährt. Kundenschutz für den Vermittler gegenüber Klaus Roos besteht nicht. Mündliche Vereinbarungen mit Klaus Roos haben erst nach rechtskräftiger schriftlicher Grundlage Gültigkeit.
Vermittlungsprovisionen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermittler gezahlt. Der Provisionssatz muss für jedes Geschäft im Vorfeld durch beide Parteien schriftlich in % oder EURO bestätigt werden.
Provisionszahlungen werden erst nach erfolgter Zahlung durch den Käufer und nach endgültiger Verfügbarkeit auf dem Konto von Klaus Roos plus 10 Tage zur Auszahlung fällig.
Etwaige Nachforderungen oder Schadensansprüche durch den Käufer vermindern die Provision und sind vom Vermittler an Klaus Roos Rückerstattungspflichtig.
Vereinbarungen zwischen Klaus Roos und Vermittler berühren den Kunden nicht.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware geht erst dann vollständig in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Klaus Roos, einschließlich Nebenforderungen,
Schadensersatzansprüchen und Einlösung von Schecks oder Wechseln, erfüllt hat.
Bei laufenden Rechnungen gilt auch das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für Saldoforderungen an Klaus Roos. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr,
solange er nicht im Verzug ist, zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung ist ausdrücklich untersagt.
Klaus Roos ist berechtigt ohne Nachfristsetzung und ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware vom Käufer heraus zu verlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber Klaus Roos im Verzug ist. Klaus Roos ist alternativ berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn Klaus Roos  dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Veräußert der Käufer die von Klaus Roos gelieferte Ware, gleichgültig in welchem Zustand, so tritt er damit sofort die Ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung aus Warenlieferung an Klaus Roos ab.
Auf Verlangen von Klaus Roos ist der Käufer verpflichtet umgehend eine etwaige Abtretung an Dritte bekannt zu geben und die zur Geltendmachung der Rechte von Klaus Roos gegen Dritte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen auszuhändigen.
Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung von Klaus Roos für mitveräußerte Vorbehaltsware.

Höhere Gewalt/Vertragshindernisse
Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschaden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel,
behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretenden Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird infolge der Störung die Lieferung um mehr als acht Wochen ab dem angemessenen oder vereinbarten Liefertermin verzögert, so sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquelle von Klaus Roos, gleich welcher Art, ist Klaus Roos nicht verpflichtet, Deckungskäufe bei Dritten zu tätigen. Klaus Roos ist diesem Falle weiter berechtigt, Teillieferungen aus den verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung eines etwaigen Eigenbedarfs zusammenzustellen und unter die Käufer nach eigenem Ermessen zu verteilen.

Bestellwaren
Der Lieferant bestätigt Klaus Roos, dass die von dem Lieferanten gelieferten Artikel weltweit verkehrsfähig sind, d. h. hinsichtlich Inhalt und Verpackung sowie der auf der ihr enthaltene Angaben
den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Es handelt sich um Originalware, frei von Rechten Dritter und auf dem weltweiten Markt frei verkäuflich. Zoll- und steuerrechtliche Vorschriften wurden bei der Einfuhr eingehalten. Die Ware wurde im ordnungsgemäßen kaufmännischen Verkehr erworben. Entspricht die Ware nicht den vertraglichen Bestimmungen, ist der Verkäufer vorbehaltlich weitergehende weitergehender Ansprüche zur Rücknahme der Ware Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Der Lieferant verpflichtet sich Klaus Roos von allen aus einer behaupteten etwaigen Rechtsverletzung und sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen und etwa entstandene Aufwendungen zu ersetzen.

Gerichtsstand/Erfüllungsort/Wirksamkeitsklausel
Ausschließlicher Gerichtstand ist für beide Seiten Biberach. Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle. Für den Zahlungsverkehr ist Biberach maßgeblich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teilen davon sowie das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nicht. Eine mögliche unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

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